Schweizer Arbeitgeber
Sie rekrutieren ausserhalb der EU und der EFTA, wir übernehmen das Verfahren
Wir übernehmen die Arbeitsbewilligungsgesuche Ihres Unternehmens für Mitarbeitende, die ausserhalb der EU und der EFTA rekrutiert werden: Wir verringern das Risiko einer Ablehnung und führen ein komplexes Verwaltungsverfahren, von der ersten Prüfung des Dossiers bis zum Entscheid der Behörden.
Ausgangslage
Die Rekrutierung ausserhalb der EU und der EFTA stösst auf vier Hindernisse
Keines dieser Hindernisse ist unüberwindbar. Jedes erfordert einen bestimmten Beleg im Dossier und eine korrekte Auslegung des Gesetzes.
Ein eidgenössisches Kontingent
Der Vorrang der inländischen Arbeitskräfte
Ein aufwendiges Verwaltungsdossier
Unsere Rolle
Sie nennen uns die Stelle und die Person, wir kümmern uns um den Rest
Wir werden im Namen Ihres Unternehmens zur Ansprechstelle der Behörden, von der ersten Prüfung bis zum Entscheid.
- Beratung von Arbeitgebern zu den Zulassungsvoraussetzungen für Drittstaatsangehörige
- Vorbereitung und Einreichung der Gesuche bei den kantonalen Behörden
- Vertretung Ihres Unternehmens während des gesamten Verwaltungsverfahrens
- Laufende Betreuung von Bewilligungen, Verlängerungen, Stellenwechseln und Familiennachzug
Unsere Dienstleistungen
Vier Dienstleistungen, je nachdem, wo Sie stehen
Machbarkeitsanalyse
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Vollmandat
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HR-Begleitung
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Arbeitgeber-Hotline
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Die Höchstzahlen
Ein eidgenössisches Kontingent, aufgeteilt auf die Kantone
8500
Bewilligungen für 2026
Eidgenössische Höchstzahl für qualifizierte Drittstaatsangehörige.
4500
Aufenthaltsbewilligungen
Aufenthaltsbewilligungen B für die gesamte Schweiz im Jahr 2026.
4000
Kurzaufenthaltsbewilligungen
Kurzaufenthaltsbewilligungen L für die gesamte Schweiz im Jahr 2026.
Branchen
Branchen mit unterschiedlichen Anforderungen
Jede Branche hat ihre eigenen Engpässe. Wir kennen sie, Branche für Branche.
- Ingenieurwesen / Innovation
- Informatik / IT-Spezialistinnen und -Spezialisten
- Konzerninterner Transfer / Entsandte
- Absolventinnen und Absolventen einer schweizerischen Hochschule
- Forschung / akademische Stellen
- Gesundheitswesen
- Bildungswesen
- Spezialitätenköche
Das Verfahren
Fünf Schritte, von der offenen Stelle bis zum Stellenantritt
- 1
Sie
Sie bestimmen die Stelle und die Kandidatin oder den Kandidaten
Die zu besetzende Stelle, ihre Anforderungen und die vorgesehene Person. - 2
Wir
Machbarkeitsanalyse
Prüfung der anwendbaren gesetzlichen Voraussetzungen und offene Einschätzung der Chancen des Dossiers. - 3
Sie und wir
Zusammenstellung des Dossiers
Zusammenstellung der Unterlagen, Nachweise der Suche auf dem schweizerischen und europäischen Arbeitsmarkt sowie wirtschaftliche Begründung. - 4
Die Behörden
Kantonaler Entscheid, danach bei Bedarf eidgenössische Zustimmung
Die kantonale Arbeitsmarktbehörde fällt den Vorentscheid; das SEM stimmt bestimmten Dossiers zu. - 5
Sie
Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter tritt die Stelle an
Die zuständige kantonale Migrationsbehörde stellt die Dokumente aus, die den Stellenantritt erlauben.
Der Umfang
Was wir nicht tun
Die Redlichkeit eines Mandats beginnt bei seinen Grenzen.
- Personalvermittlung und Personalverleih: Diese Tätigkeiten sind Unternehmen mit einer Bewilligung nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz vorbehalten
- Vertretung vor Gericht: Wir sind keine Anwaltskanzlei und führen keine Prozesse
- Das Versprechen einer Bewilligung: Der Entscheid liegt immer bei den Behörden, nie bei der Beraterin oder dem Berater
- Kandidatensuche: Sie wählen die Person, wir sichern das Zulassungsverfahren ab
Der erste Schritt
Finden Sie zuerst heraus, wo Sie stehen
Die Machbarkeitsanalyse prüft Ihre Stelle, Ihre Kandidatin oder Ihren Kandidaten und Ihren Kanton und sagt Ihnen offen, wie das Dossier einzuschätzen ist.
Der Entscheid über die Bewilligung liegt bei den kantonalen und eidgenössischen Behörden. Wir bereiten das Dossier vor und vertreten es, wir garantieren seinen Ausgang nicht.