Aufenthaltsbewilligung B
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Privatpersonen
Sie leben in der Schweiz oder möchten hier leben, und Sie haben einen Schritt für sich, Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner, Ihre Kinder oder Ihre Verlobte oder Ihren Verlobten zu erledigen. Wir bereiten das Dossier vor und begleiten es bis zum Entscheid.
Zehn Schritte
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Der Ablauf
01 Sie
02 Die Kanzlei
03 Sie und die Kanzlei
04 Die Behörden
Die Pauschalen
Jede Pauschale wird nach einer ersten Prüfung der Situation schriftlich bestätigt.
Richtwerte, exklusive Mehrwertsteuer (Schweizer Normalsatz von 8,1 % seit dem 1. Januar 2024). Sie werden vor jeder Beauftragung schriftlich bestätigt, auf der Grundlage des konkreten Dossiers. Bei einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland gilt die Leistung nach Art. 8 Abs. 1 MWSTG als im Ausland erbracht: Die Rechnung wird ohne Mehrwertsteuer gestellt. Bei einer Privatperson mit Wohnsitz im Ausland wird die mehrwertsteuerliche Behandlung in der Offerte festgehalten.
Ihr Vertrag
Grenzen des Mandats
Sie sind Arbeitgeber und möchten die Familie einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters begleiten? Die Seite Bewilligungen und Familie ist für Sie gedacht. Eine Studienbewilligung, ein Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit oder eine Einbürgerung? Siehe Weitere Aufenthalte und Einbürgerung.
Der erste Schritt
Einige Angaben genügen, um zu wissen, welcher Schritt passt und welche Pauschale gilt.
Der Entscheid liegt bei den kantonalen und eidgenössischen Behörden.