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Ein Beruf, unterschiedliche Realitäten

Die betroffenen Branchen

Die Branche bestimmt die Argumentation des Dossiers. Die gesetzlichen Voraussetzungen bleiben dieselben.

Neun Branchen

Die neun Branchen

Ingenieurwesen / Innovation

Informatik / IT-Spezialistinnen und -Spezialisten

Konzerninterner Transfer / Entsandte

Absolventinnen und Absolventen einer schweizerischen Hochschule

Forschung / akademische Stellen

Gesundheitswesen

Die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses ist ein von der Arbeitsbewilligung getrenntes Verfahren.

Bildungswesen

Der Schulkalender gibt den Takt vor.

Spezialitätenköche

Eishockey und Fussball: Der Transferkalender ist fest.

Zur Seite für Clubs

Reglementierte Berufe

Zwei Verfahren, ein gemeinsamer Zeitplan

Im Gesundheitswesen wie im Bildungswesen ist die Anerkennung eines im Ausland erworbenen Abschlusses oder Diploms ein von der Arbeitsbewilligung getrenntes Verfahren. Wir führen dieses Verfahren nicht selbst durch, stimmen seinen Zeitplan jedoch mit jenem des Zulassungsdossiers ab, damit nicht ein Verfahren das andere unnötig verzögert.

Was sich nicht ändert

Dieselben gesetzlichen Voraussetzungen, unabhängig von der Branche

Keine Branche befreit von den gesetzlichen Voraussetzungen.

  • Vorrang der bereits auf dem schweizerischen und europäischen Arbeitsmarkt vorhandenen Arbeitskräfte
  • Orts-, berufs- und branchenübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen
  • Beschränkung auf Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten sowie andere qualifizierte Arbeitskräfte
  • Eine bedarfsgerechte Wohnung für die zugelassene Person

Der erste Schritt

Eine andere Branche

Die Liste ist nicht abschliessend. Schildern Sie uns Ihre Situation oder fordern Sie eine Machbarkeitsanalyse an.

Der Entscheid über die Bewilligung liegt bei den kantonalen und eidgenössischen Behörden.

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