Ein Beruf, unterschiedliche Realitäten
Die betroffenen Branchen
Die Branche bestimmt die Argumentation des Dossiers. Die gesetzlichen Voraussetzungen bleiben dieselben.
Neun Branchen
Die neun Branchen
Informatik / IT-Spezialistinnen und -Spezialisten
Konzerninterner Transfer / Entsandte
Absolventinnen und Absolventen einer schweizerischen Hochschule
Forschung / akademische Stellen
Gesundheitswesen
Die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses ist ein von der Arbeitsbewilligung getrenntes Verfahren.
Bildungswesen
Der Schulkalender gibt den Takt vor.
Spezialitätenköche
Eishockey und Fussball: Der Transferkalender ist fest.
Zur Seite für Clubs
Reglementierte Berufe
Zwei Verfahren, ein gemeinsamer Zeitplan
Im Gesundheitswesen wie im Bildungswesen ist die Anerkennung eines im Ausland erworbenen Abschlusses oder Diploms ein von der Arbeitsbewilligung getrenntes Verfahren. Wir führen dieses Verfahren nicht selbst durch, stimmen seinen Zeitplan jedoch mit jenem des Zulassungsdossiers ab, damit nicht ein Verfahren das andere unnötig verzögert.
Was sich nicht ändert
Dieselben gesetzlichen Voraussetzungen, unabhängig von der Branche
Keine Branche befreit von den gesetzlichen Voraussetzungen.
- Vorrang der bereits auf dem schweizerischen und europäischen Arbeitsmarkt vorhandenen Arbeitskräfte
- Orts-, berufs- und branchenübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen
- Beschränkung auf Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten sowie andere qualifizierte Arbeitskräfte
- Eine bedarfsgerechte Wohnung für die zugelassene Person
Der erste Schritt
Eine andere Branche
Die Liste ist nicht abschliessend. Schildern Sie uns Ihre Situation oder fordern Sie eine Machbarkeitsanalyse an.
Der Entscheid über die Bewilligung liegt bei den kantonalen und eidgenössischen Behörden.