Langfristige Betreuung
Die Erteilung der Bewilligung ist nur eine Etappe
Auch eine zugelassene Mitarbeiterin oder ein zugelassener Mitarbeiter unterliegt weiterhin Fristen und Bedingungen. Wir begleiten Ihre HR-Teams während des gesamten Aufenthalts.
Vier Situationen
Was wir für Sie betreuen
Stellenwechsel
Interkantonale Mobilität
Familiennachzug
Familiennachzug
Eine Möglichkeit bei der Kurzaufenthaltsbewilligung L und der Aufenthaltsbewilligung B, ein Anspruch bei der Niederlassungsbewilligung C
Diese Unterscheidung steht so im Gesetz: Sie sollte bekannt sein, bevor Sie einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter einen Termin nennen.
Bewilligung L, ein wichtiger Punkt
Der Stellenwechsel erfolgt nicht automatisch
Die ausländerrechtlichen Bewilligungen
Was sich je nach Bewilligung ändert
| Kriterium | Bewilligung L | Bewilligung B | Bewilligung C |
|---|---|---|---|
| Dauer Art. 32 und 33 AIG | Höchstens ein Jahr, verlängerbar auf insgesamt zwei Jahre | Mehr als ein Jahr, befristet | Unbefristet |
| Stellenwechsel | Nur aus wichtigen Gründen | Durch die Widerrufsgründe begrenzt | Ohne Bedingung |
| Familiennachzug Art. 43 bis 45 AIG | Möglichkeit (Art. 45 AIG) | Möglichkeit (Art. 44 AIG) | Anspruch (Art. 43 AIG) |
Fristenkontrolle
Wir überwachen Ihre Fristen
Für Unternehmen, die einen fortlaufenden Rahmen statt punktueller Einsätze bevorzugen, umfasst das Jahresabonnement diese Überwachung der Bewilligungsfristen sowie eine vertraglich festgelegte Zahl von Verfahren.
Jahresabonnement
Ein fortlaufender Rahmen für regelmässige Rekrutierungen
Jahresabonnement
Auf Anfrage
pro Jahr
Für Unternehmen, die regelmässig ausserhalb der EU und der EFTA rekrutieren. Eine Pauschale, eine Ansprechperson, garantierte interne Fristen.
- Laufende Beratung im Migrationsrecht, bezogen auf Ihre Rekrutierungen
- HR-Hotline für Ihre Teams
- Eine vertraglich festgelegte Zahl von Verfahren inbegriffen
- Vorrangige Behandlung Ihrer Dossiers in unserer Planung
- Überwachung der Ablauftermine der Bewilligungen Ihrer Mitarbeitenden
Die Pauschale richtet sich nach dem von Ihnen angegebenen Volumen. Wir gehen von Ihren Rekrutierungen der letzten drei Jahre aus.
Richtwerte, exklusive Mehrwertsteuer (Schweizer Normalsatz von 8,1 % seit dem 1. Januar 2024). Sie werden vor jeder Beauftragung schriftlich bestätigt, auf der Grundlage des konkreten Dossiers. Bei Sitz oder Wohnsitz im Ausland gilt die Leistung nach Art. 8 Abs. 1 MWSTG als im Ausland erbracht: Die Rechnung wird ohne Mehrwertsteuer gestellt.
Der erste Schritt
Sprechen wir über Ihre Mitarbeitenden ausserhalb der EU und der EFTA
Ob Sie ein einzelnes Dossier oder mehrere Mitarbeitende betreuen, wir passen die Begleitung Ihrem Volumen an.
Der Entscheid über die Bewilligung liegt bei den kantonalen und eidgenössischen Behörden. Wir bereiten das Dossier vor und vertreten es, wir garantieren seinen Ausgang nicht.