Kurzaufenthaltsbewilligung L
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Arbeitgeber und Privatpersonen
Über die Aufenthaltsbewilligung B und die Niederlassungsbewilligung C hinaus kennt das Gesetz weitere Aufenthaltstitel und danach den Weg der Einbürgerung. Ein Arbeitgeber kann uns das Verfahren einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters anvertrauen, eine Privatperson ihr eigenes. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind dieselben.
Sieben Dienstleistungen
Kurzaufenthalt, Grenzgänger, Studierende, Rentner, Selbstständige, Entsendungen, Ehepartner internationaler Funktionäre: sieben Pauschalen für Situationen, die die gewöhnliche Aufenthaltsbewilligung B nicht abdeckt. Jeder Betrag wird nach einer ersten Prüfung schriftlich bestätigt.
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Zwei Dienstleistungen
Ordentliche und erleichterte Einbürgerung: Prüfung der Voraussetzungen, Vorbereitung des Dossiers und des Gesprächs, Nachverfolgung bis zum Entscheid. Das Büro führt keine Prozesse: Bei einer Ablehnung verweisen wir Sie an eine Anwältin oder einen Anwalt.
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Richtwerte, exklusive Mehrwertsteuer (Schweizer Normalsatz von 8,1 % seit dem 1. Januar 2024). Sie werden vor jeder Beauftragung schriftlich bestätigt, auf der Grundlage des konkreten Dossiers. Bei einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland gilt die Leistung nach Art. 8 Abs. 1 MWSTG als im Ausland erbracht: Die Rechnung wird ohne Mehrwertsteuer gestellt. Bei einer Privatperson mit Wohnsitz im Ausland wird die mehrwertsteuerliche Behandlung in der Offerte festgehalten.
Für wen
Die Seite, die für Sie gedacht ist
Was sich von Kanton zu Kanton ändert
Die Aufenthaltsgesuche werden bei der Migrationsbehörde des Wohnkantons eingereicht, die Einbürgerung folgt einem Verfahren auf drei Ebenen (Bund, Kanton, Gemeinde). Formulare, verlangte Unterlagen, Gebühren und Bearbeitungsfristen unterscheiden sich: Wir prüfen sie für Ihre Situation, wenn wir das Dossier zusammenstellen.
Das Mandat
Der erste Schritt
Einige Angaben genügen, um zu wissen, welche Dienstleistung passt und welche Pauschale gilt.
Der Entscheid liegt bei den kantonalen, kommunalen und eidgenössischen Behörden.